
Anerkennungsfrist des Rahmenvertrages Physiotherapie
bis zum 30.04.2022 verlängert
Wie der GKV-Spitzenverband in seiner Pressemitteilung vom 03.01.2022 mitteilte, haben bis einschließlich 21.12.2021 lediglich 35 % der Leistungserbringer in der Physiotherapie den neuen bundesweiten Rahmenvertrag schriftlich anerkannt.
Allen Leistungserbringern die den Vertrag gemäß § 125 Abs. 1 SGB V nicht schriftlich anerkennen, droht der Verlust der Zulassung. Eine Leistungserbringung sowie dessen Abrechnung ist dann nicht mehr möglich.
Update: Die Frist für die Anerkenntniserklärung wurde bis zum 30.04.2022 verlängert.